Unsere Leistungen für Sie

Wir betreuen Sie im Rahmen einer
Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung.



Dies erfolgt ausschließlich bei:
abgeltung  Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
rente  Renten
einkommensteuerhilfe  Versorgungsbezügen,
freistellung  Unterhaltsleistungen

und/oder bei Einkünften aus:
vereinigte-lohnsteuerhilfe  private Veräußerungsgewinne
krankengeld  Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
elterngeld  Vermietung und Verpachtung
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.

Wir beantragen für Sie bzw. beraten Sie bei:
riester-bonus  Riester-Bonus (steuerl. Auswirkungen)
abgeltungssteuer  Abgeltungssteuer (Beratung) und Freistellungsantrag
lohnsteuerhilfeverein  (gegenüber Kreditinstituten)
kindergeld  Kindergeld (Beratung und Antragstellung)
eigenheimzulage  Eigenheimzulage mit Kinderzulage (Beratung und Antragstellung)
lohnsteuerhilfeverein  Lohnsteuerermäßigung (Antragstellung)
einkommensteuerhilfe  Richtige Steuerklassenwahl

lohnsteuerhilfeverein-bremen

Als unser Mitglied beraten und helfen wir Ihnen auch bei Themen wie:

einkommensteuerhilfe  Hilfe bei Kurzarbeit
rente  Was muss ich machen?

abfindungen  Hilfe bei Abfindungen
einkommensteuerhilfe  Abfindungen bei der Auflösung
rente  des Arbeitsverhältnisses.

alterseinkünfte  Hilfe bei Alterseinkünften
einkommensteuerhilfe  Besteuerung von Alterseinkünften.

lohnsteuerhilfeverein
Tel.: 0421 – 6 09 29 30
Fax: 0421 – 69 00 99 29

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