Dies erfolgt ausschließlich bei:
Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
Renten
Versorgungsbezügen,
Unterhaltsleistungen
und/oder bei Einkünften aus:
private Veräußerungsgewinne
Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
Vermietung und Verpachtung
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 bzw. 26.000 € bei
Ehegatten nicht übersteigen.
Wir beantragen für Sie bzw. beraten Sie bei:
Riester-Bonus (steuerl. Auswirkungen)
Abgeltungssteuer (Beratung) und Freistellungsantrag
(gegenüber Kreditinstituten)
Kindergeld (Beratung und Antragstellung)
Eigenheimzulage mit Kinderzulage (Beratung und Antragstellung)
Lohnsteuerermäßigung (Antragstellung)
Richtige Steuerklassenwahl
Als unser Mitglied beraten und helfen wir Ihnen auch bei Themen wie:
Hilfe bei Kurzarbeit
Was muss ich machen?
Hilfe bei Abfindungen
Abfindungen bei der Auflösung
des Arbeitsverhältnisses.
Hilfe bei Alterseinkünften
Besteuerung von Alterseinkünften.
Tel.: 0421 – 6 09 29 30
Fax: 0421 – 69 00 99 29
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